Neue Vorschriften / Steuerrecht

Familienbonus Plus - ME

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Ministerialentwurf 3. 3. 2018, 24/ME NR 26. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden soll

Der Begutachtungsentwurf umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen, die ab 1. 1. 2019 in Kraft treten sollen:

Einführung eines Familienabsetzbetrages "Familienbonus Plus" bis zum 18. Lebensjahr des Kindes in der Höhe von maximal € 1.500,- pro Kind und Jahr. Da es sich hierbei um einen Absetzbetrag handelt, reduziert sich die jährliche Steuerlast unmittelbar um bis zu € 1.500,- pro Jahr. Dadurch sollen Familien, die Einkommensteuer zahlen, entweder zur Gänze von dieser Steuerlast befreit oder die Steuerlast um den Steuerbonus reduziert werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6590/18/2018

15.03.2018
Heft 6590/2018