Die Inanspruchnahme des Familienzeitbonus (Papa- bzw Familienmonat) durch einen selbstständigen Rechtsanwalt setzt nicht die Streichung aus der Liste der Rechtsanwälte, sondern lediglich die tatsächliche Einstellung der Erwerbstätigkeit voraus. Zu diesem Schluss gelangte der OGH in der Sozialrechtssache 10 ObS 111/18y.
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