Thema

Festschriftbeitrag und Befangenheit - Caveat scriptor

Univ. -Ass. Patrick J. Nutz, LL.M. (WU)

Der BGH hatte sich zuletzt wieder mit der Befangenheit von Richtern auseinanderzusetzen.1 Drei Richter des BGH wurden wegen Befangenheit abgelehnt, weil diese Beiträge in der Festschrift eines Beklagten verfasst hatten. Hingegen begründete die Mitautorenschaft in einem vom Beklagten mitherausgegebenen Kommentar keine Besorgnis der Befangenheit.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/82

19.02.2019
Heft 3/2019
Autor/in
Patrick J. Nutz

Patrick J. Nutz, LL.M. (WU) ist Universitätsassistent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.