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Finanzmarktaufsichtsrechtliche Fristen in Zeiten von COVID-19

Rainer Wolfbauer

Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick zu einigen Änderungen, mit denen der Gesetzgeber wie auch die FMA als Verordnungsgeberin vor dem Hintergrund von COVID-19 Sonderbestimmungen geschaffen haben, die teilweise erheblich, wenngleich zeitlich limitiert, auch im Finanzmarktaufsichtsrecht in den Fristenlauf eingreifen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/101

28.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).