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FinanzOnline: Electronic Banking - BGBl

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Mit 1. 4. 2016 wird der Regelungsbereich der FOnV 2006 auf die Entrichtung von Abgaben ausgedehnt. Nach dem neuen § 7 FOnV 2006 hat die Beauftragung zur Entrichtung von Abgaben durch elektronische Überweisung iSd § 211 Abs 5 BAO zu erfolgen, und zwar

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Artikel-Nr.
RdW 2016/118

23.03.2016
Heft 3/2016