In aller Kürze

Fluggastrechte-VO auf Flugreise zwischen Drittstaaten mit Zwischenlandung in EU nicht anwendbar

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Auf eine als Einheit gebuchte Flugreise mit mehreren Teilflügen, die von einem Drittstaat als erstem Abflugort in einen Drittstaat als Endziel führt, ist die Fluggastrechte-VO 261/2004 nach Ansicht des EuGH (C-451/20, Airhelp) nicht anwendbar, auch wenn Zwischenlandungsorte im Unionsgebiet liegen und die Flüge von einem EU-Flugunternehmen ausgeführt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/106

18.03.2022
Heft 4/2022