Aktuelles

FMA verlängert Erleichterungen bei der Online-Identifikation erneut

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Knapp vor der Jahreswende 2021/2022 hat die FMA vor dem Hintergrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie erneut1 die temporären Erleichterungen bei der Online-Identifikation verlängert.2 Die bisher bis 31. 12. 2021 zeitlich befristete Regelung wurde demgemäß durch eine Novelle des § 3 Abs 4 Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV), die eine Online-Identifikation durch Mitarbeiter im Homeoffice ermöglicht, bis zum Jahresende 2022 verlängert.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/25

28.01.2022
Heft 1/2022