Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Insolvenzrecht

Foglar-Deinhardstein/Aichinger/Buchinger, Sanierungstreuhand und Sanierungsprivileg, ecolex 2017, 777

Bearbeiter: Werner Leber

Unter Sanierungstreuhand versteht man eine Form der Finanzierungstreuhand, bei der ein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage (oder ein wesentlicher Anteil an einem solchen) an einen Treuhänder übertragen wird, der das Treugut später in Abhängigkeit vom Sanierungserfolg weiterveräußert oder an die ehemaligen Eigentümer zurückgibt oder aber liquidiert. Die Grundstruktur einer Sanierungstreuhand und deren übernahmerechtliche Privilegierung werden ebenso dargestellt wie die Sanierungstreuhand aus dem Blickwinkel des EKEG.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/223

15.11.2017
Heft 5/2017