Wer seinen abgabenrechtlichen Pflichten nicht nachkomme und Abgaben verkürze, müsse mit finanzstrafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Mit der rechtskräftigen Verurteilung gelte der Täter nicht mehr als unbescholten. Die damit zum Ausdruck gebrachte Unzuverlässigkeit könne zum Verlust bestimmter Berufsbefugnisse führen. Aktuell von Bedeutung sei zudem auch, dass bestimmte COVID-Begünstigungen nur gewährt würden, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen vorsätzlicher Finanzvergehen verurteilt worden sei. Im Beitrag wird auf unmittelbare und mittelbare Konsequenzen einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung eingegangen.
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