Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Forschungs(frei)semester im Ausland (Taucher, SWI 10/2022, S. 501)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Nach siebenjähriger ununterbrochener Tätigkeit an der Hochschule haben Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nach dem Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Universität Anspruch auf eine Beurlaubung von bis zu sechs Monaten zu Lehr- oder Forschungszwecken. Da Universitäten Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, blieben Gehälter, die während eines solchen Semesters oder Studienurlaubs (tw) weitergezahlt werden, aufgrund der österr Doppelbesteuerungspolitik in Ö steuerpflichtig. Taucher analysiert, ob das immer so ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/667

13.12.2022
Heft 23/2022