Durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung (SB-VO) wird das steuerfreie Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener Fahrzeuge sichergestellt, indem bestehende Lücken betreffend Bezugsumwandlung und Ladekostenersatz geschlossen werden. Auf die lohnsteuerlichen (Zweifels-)Fragen zur SB-VO idF ab 2023 geht das BMF bei der Überlassung von Dienstfahrrädern bereits in einer Anfragebeantwortung vom 7. 2. 2023 ein und beim Laden von Elektroautos jetzt in folgender Anfragebeantwortung vom 8. 3. 2023:
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