Abhandlungen

Fremdenpolizei und sachliche Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesverwaltungsgericht und Landesverwaltungsgerichten

Maria Bertel

§ 9 FPG 2005 sieht eine grundsätzliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte für Beschwerden gegen Entscheidungen der Landespolizeidirektionen vor. Je nach Auslegung des Art 131 Abs 2 B-VG, der die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesverwaltungsgericht und Landesverwaltungsgericht vornimmt, scheint jedoch auch eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts plausibel begründbar. Anhand des durch das Bundesgesetz BGBl I 24/2016 neu eingeführten § 41 AsylG 2005, der auf § 9 FPG 2005 verweist, sollen die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten und die sich daraus ergebenden Folgen untersucht werden.

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Artikel-Nr.
ZfV 2016/43

24.01.2017
Heft 4/2016
Autor/in
Maria Bertel
Mag. Dr. Maria Philomena Bertel
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck