Wirtschaftsrecht

Gedanken zum übernahmerechtlichen Rechtsschutz nach EuGH C-546/18

RA MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS)

Mit seinem Urteil C-546/18 vom 9. 9. 20211 gelangte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Ansicht, dass die seit 23 Jahren in Österreich etablierte Übernahmekommission nicht die Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht iSd Art 47 Abs 2 GRC erfülle. Der vorliegende Beitrag2 stellt im Rahmen einer kurzen Analyse des Urteils Überlegungen zur möglichen "Sanierung" des vom EuGH festgestellten Rechtsschutzdefizits des übernahmerechtlichen Rechtsschutzes an.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/544

15.10.2021
Heft 10/2021
Autor/in
Ulrich Edelmann

MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Richter für den Sprengel des OLG Wien, derzeit dem HG Wien zugeteilt. Er war früher Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission.