Erkenntnisse des EuGH

Gegenstände, die aus Edelsteinen und Edelmetallen bestehen, sind keine Gebrauchsgegenstände, wenn sich ihre Funktion auf jene der Steine und Metalle reduziert

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

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UStG 1994: Anlage Art 24

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EuGH 11.7.2018, C-154/17, SIA "E LATS"
gegen Valsts ieņēmumu dienests
ECLI:EU:C:2018:560

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/14

15.01.2020
Heft 1-2/2020