In aller Kürze

Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, wird für das Kalenderjahr 2018 auf 0,5 % gesenkt (2017: 1,0 %). Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 0,5 % anzusetzen. (BMF 13. 10. 2017, BMF-010222/0092-IV/7/2017)

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Artikel-Nr.
ARD 6571/2/2017

27.10.2017
Heft 6571/2017