Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches nach einer verdeckten Ausschüttung (J. Knesl/P. Knesl, BFGjournal 5/2024, S. 167)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Eine verdeckte Ausschüttung könne nach Ablauf des Bilanzstichtages des betroffenen Wirtschaftsjahres nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Verzicht auf einen nachträglich eingebuchten Rückforderungsanspruch begründe keine weitere verdeckte Ausschüttung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/442

10.09.2024
Heft 17/2024