Datenschutzrecht Judikatur / kurz & buendig / OGH

Geltendmachung immaterieller Schäden aus Datenschutzverstoß von Rechtsschutzversicherung umfasst

Bearbeiter: Dietmar Jahnel / Clemens Thiele

§

ARB 017: Art 23.2.1.

DSG: §§ 1, 29

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/93

30.10.2023
Heft 5/2023