Erkenntnisse des EuGH

Gemeinkosten für Ratenkaufgeschäfte stellen für Zwecke der Mehrwertsteuer ein Kostenelement der Bereitstellung dar, selbst wenn sie iZm mit steuerbefreitem Umsatzteil stehen

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 168 und Art 173 Abs 2 Buchst c

UStG 1994: § 12

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EuGH 18.10.2018, C-153/17, Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs
gegen Volkswagen Financial Services (UK) Ltd
ECLI:EU:C:2018:845

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/21

07.02.2020
Heft 3/2020