Artikelrundschau Oktober - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Gemeinnützigkeitsrechtlicher Unmittelbarkeitsgrundsatz (Sperz, SWK 29/2018, S. 1270)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

§§ 34 ff BAO legen die steuerbegünstigten Zwecke und Voraussetzungen für die Gewährung von Steuerbegünstigungen fest. Begünstigte (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche) Zwecke müssten demnach ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden. Das Erfordernis der Unmittelbarkeit habe durch das JStG 2018 eine weitere Änderung erfahren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/887

15.12.2018
Heft 23/2018