Thema

Gemeinsame Wärmeversorgungsanlage - (konkludente) Vereinbarung eines Einzel-Wärmeliefervertrages mit einem vom Bestandgeber verschiedenen Dritten?

Mag. Walter Rosifka / Mag. Clemens Berger

Zugl eine krit Besprechung eines grundsätzlichen Aspekts der E LGZ Wien 20. 3. 2019, 38 R 290/18f

Wärmeabgeber, die von Vermietern mit der Wärmeversorgung einer Liegenschaft beauftragt wurden, legen den einzelnen Wärmeabnehmern regelmäßig Einzellieferverträge vor. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass selbst die Unterfertigung dieser Verträge kaum Auswirkungen auf die bereits durch Rahmenverträge des Vermieters und den Mietvertrag geschaffenen Rechtsbeziehungen hat.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2021/35

06.09.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Walter Rosifka

Mag. Walter Rosifka, Leiter des Teams Wohnen und Wohnrechtsexperte der AK Wien, Mitglied der Arbeitsgruppe Wohnrecht im BMJ.

Clemens Berger

Mag. Clemens Berger, Team Wohnen AK Wien; Schwerpunkte: gesamtes Immobilienrecht; Verbandsklagen und Musterprozesse.