Info aktuell / Gesetzgebung

Geplante Anhebung der Freigrenze für sonstige Bezüge

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mit einem Initiativantrag (IA 31. 1. 2024, 3824/A 27. GP) soll der Energiekrisenbeitrag für Strom und fossile Energieträger verlängert und so auch für das Kalenderjahr 2024 die Erhebung der Energiekrisenbeiträge vorgesehen werden. Unternehmen aus dem Energiebereich, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, sollen einen fairen Beitrag leisten, so die Begründung. Überdies sollen weitere Anpassungen Investitionsanreize bieten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/60

29.02.2024
Heft 4/2024