Info aktuell / Gesetzgebung

Geplantes Telearbeitsgesetz erweitert Möglichkeit des dislozierten Arbeitens

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Durch die Schaffung von ergänzenden Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungs- und Steuerrechts mit

dem TelearbG (ME 6. 5. 2024, 337/ME 27. GP) sollen die Möglichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verbessert werden, in vermehrtem Umfang die Arbeitsleistungen in Form von Telearbeit an nicht zum Unternehmen gehörigen Örtlichkeiten erbringen zu können (insbesondere durch den Wegfall der bisherigen Beschränkung auf die Arbeit in der eigenen Wohnung).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/240

31.05.2024
Heft 10/2024