Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Gerhartl, Anspruch des Arbeitnehmers auf immateriellen Schadenersatz, ASoK 2023, 298

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen räumen einem Geschädigten Anspruch auf immateriellen Schadenersatz ein. Welche praktische Relevanz diesem Anspruch im Arbeitsrecht zukommt und welche Fragen bei der Umsetzung häufig auftauchen, erörtert Gerhartl im Rahmen seines Beitrages. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Ersatz von Gefühlsschäden sind jeweils nach der in Betracht kommenden einschlägigen Rechtsgrundlage des Unions- und/oder nationalen Rechts zu beurteilen. Für das Arbeitsrecht ist va der im GlBG (bzw im BEinstG) geregelte Anspruch auf immateriellen Schadenersatz bei Diskriminierung (aufgrund eines diskriminierungsgeschützten Merkmals) von Bedeutung. Auch der Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen eines Eingriffs in die Privatsphäre kann im Arbeitsrecht praktische Bedeutung erlangen (zB iZm GPS-Ortung von Dienstfahrzeugen). Gerhartl weist darauf hin, dass die Begründung eines Schadenersatzanspruchs im Wege der Analogie nicht ausgeschlossen erscheint und nennt als mögliches Beispiel für eine Gesetzesanalogie die analoge Anwendung der Bestimmungen über immateriellen Schadenersatz bei Diskriminierung auch auf Mobbing, wobei das Vorliegen einer planwidrigen Lücke aber fraglich bleibt. Zur Bemessung der Höhe des Ersatzanspruchs wird ausgeführt, dass sich diese grundsätzlich an den Prinzipien der Effektivität und Äquivalenz orientiert, der Zuspruch prinzipiell in pauschalierter Form erfolgt und bei bestimmten Voraussetzungen auch einen Strafschaden beinhalten kann.

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Artikel-Nr.
ARD 6870/23/2023

18.10.2023
Heft 6870/2023