Rechtsprechung / Verfahrensrecht

Gerichtsstand der Schadenszufügung am Handlungs-, nicht am Erfolgsort

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§

JN: § 92a

EuGVVO 2012: Art 6 Abs 1, Art 26 Abs 1

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Artikel-Nr.
Zak 2024/277

20.05.2024
Heft 8/2024