Wirtschaftsrecht / Judikatur / Datenschutzrecht

Gerichtsvollzieher unterliegt bei Vollzugsauftrag nicht der DSGVO

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

§

DSGVO: Art 55

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VwGH 1. 2. 2024, Ra 2021/04/0088

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Artikel-Nr.
RdW 2024/360

18.07.2024
Heft 7/2024