Am 1. 5. 2024 tritt die "neue Baumhaftung" - also das HaftRÄG 20241 - in Kraft. Der Beitrag zeichnet kurz die rechtspolitische Diskussion nach, die zu dieser Neuregelung geführt hat, stellt sodann den neuen § 1319b ABGB umfassend vor und fügt schließlich eine reflektierende Nachbetrachtung zu einigen Aspekten an.
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Artikel-Nr.
Zak 2024/218
29.04.2024
Heft 7/2024
Autor/in

Foto: privat
Dr. Johannes Stabentheiner leitete bis vor kurzem die für das Schuld- und das Sachenrecht sowie für das Wohnrecht zuständige Abteilung in der Zivilrechtssektion des BMJ. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, wirkt an den ABGB-Kommentaren von Rummel/Lukas/Geroldinger, Klang und Kletečka/Schauer mit und ist Mitherausgeber des Gesamtkommentars Wohnrecht. Er ist Honorarprofessor für Bürgerliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz und Vortragender zu verschiedenen Rechtsbereichen des Zivilrechts.
Mag. Marie Christin Wieser ist Richterin und derzeit in der für das Sachen-, das Schuld- und das Wohnrecht zuständigen Abteilung in der Zivilrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz tätig.