Wirtschaftsrecht

Gestaltungsspielraum bei nachträglichen Beschränkungen des Änderungsrechts (§ 33 Abs 2 PSG)

Dr. Helene Hayden

In seiner E 6 Ob 200/20k1 hat sich der OGH erneut mit der Zulässigkeit einer nachträglichen Einschränkung von Gestaltungsrechten der Mitstifter durch einen änderungsbefugten (Haupt-)Stifter und der Grenze der rechtsmissbräuchlichen Ausübung bei einer "Staffelung von Stifterrechten" befasst. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund, welcher Gestaltungsspielraum dem Stifter bei Ausgestaltung des Änderungsrechts eingeräumt ist und welche Grenzen bei Wahrnehmung des Spielraums - insb bei Bestehen einer Stiftermehrheit - zu beachten sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/320

21.06.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Helene Hayden

Dr. Helene Hayden ist wissenschaftliche Projektmitarbeiterin (Post Doc) am Institut für Wirtschafts- und Unternehmensrecht der Universität Wien und Staatsanwältin, dz. dienstzugeteilt im Evidenzbüro des OGH (6. Senat).