Wenn ein Letztverkäufer dem Verbraucher Gewähr leistet, obwohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist des § 933 ABGB schon abgelaufen ist, stellt sich die Frage, ob er sich noch nach § 933b ABGB bei seinem Vormann regressieren kann. Die Antwort hängt davon ab, ob der Letztverkäufer gesetzliche Gewährleistungsansprüche erfüllt oder aber freiwillig darüber hinausgehende Leistungen erbringt.
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Artikel-Nr.
Zak 2017/259
16.05.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Foto: Beigestellt
Dr. Raphael Thunhart ist Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und derzeit im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs tätig.
Publikationen (Auswahl):
Anschein und Vertrauensschutz im Vertretungsrecht , Rz 2000, 74; Brutto- und Nettopreise im Zivilrecht, RdW 2003/467; Rücktritt unter Nachfristsetzung, RdW 2006/512; Das Baugrundrisiko, bbl 2006, 127 und, gemeinsam mit Mag. Susanne Haas, Die Haftung für Hersteller und Lieferanten, ÖJZ 2012/75.