Artikelrundschau / Steuerrecht

Geweßler/Uedl, Verlustrücktrag iSd KonStG 2020 - vorzeitige Geltendmachung im Rahmen der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, ÖStZ 2020/698, 537

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Der durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 temporär eingeführte Verlustrücktrag soll österreichische Unternehmen in der COVID-19-Krise durch eine Liquiditätsstärkung entlasten. In der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung wurde zur Beschleunigung der Entlastung die Möglichkeit zur Bildung einer COVID-19-Rücklage zur frühzeitigen Berücksichtigung des Verlustvortrags ab 21. 9. 2020 vorgesehen. Der Beitrag analysiert die einzelnen Teilbereiche der Verordnung und sich daraus ergebende Problemstellungen.

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Artikel-Nr.
ARD 6723/19/2020

05.11.2020
Heft 6723/2020