ZIK Praxis

Gläubigerausschüsse: Abstimmungsmaschine Gläubigerschutzverbände?

Mag. Otto Zotter

Der folgende Beitrag bietet aus Sicht der Gläubigerschutzverbände einen Blick auf die Konkurspraxis bei der Bestellung und Tätigkeit von Gläubigerausschüssen.

1. Einleitung

An den Autor, der auch persönlich in vielen Fällen den KSV bei Bestellungen zum Gläubigerausschussmitglied in diesem Organ des Konkursverfahrens vertritt, wurde die Frage gerichtet, ob die hohe Zahl von Berufungen in Gläubigerausschüsse und die damit verbundene laufende Befassung mit Äußerungen und Abstimmungen nicht schon dazu geführt hat, dass sich die Gläubigerschutzverbände als reine „Abstimmungsmaschinen“ über Anträge von Masseverwaltern sehen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2006/93

26.06.2006
Heft 3/2006
Autor/in
Otto Zotter

Mag. Otto Zotter ist Leiter des Bereichs „Mitglieder/Niederlassungen“ im Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870). Langjährige Praxis als Gläubigervertreter und in der Abwicklung von Insolvenzen. Daneben Tätigkeit als Vortragender zu Gläubigerschutzthemen, Insolvenzursachenanalysen und Insolvenzfrüherkennung. Mitwirkung am Aufbau der Gläubigerschutzorganisationen „Intercredit“ in Budapest, Prag, Warschau und Laibach.

Publikationen (ua):
Unternehmensinsolvenzen 1995 bis 2014 in Österreich, in Konecny, Insolvenzrecht und Kreditschutz 2015 (2015).