BGBl II 2018/84, ausgegeben am 27. 4. 2018
Verordnung des BMF, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 geändert wird
Die Regelung des § 10a Abs 3 der AVOG 2010 - DV wird neu gefasst und dabei näher festgelegt, welche Finanzämter in Verfahren der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (§§ 86 ff EStG) für welche anderen Finanzämter tätig werden können, und zwar
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