Arbeitsrecht

Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung im Werkvertrag

(AÜG § 4 Abs 2 Z 2) Dadurch, daß ein österreichischer Auftraggeber einem ausländischen Auftragnehmer, der das vereinbarungsgemäß in Österreich zu schaffende Werk mit seinen ausländischen Arbeitnehmern erbringt, das Material zur Verfügung gestellt hat, wird noch keine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung bewirkt.

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Artikel-Nr.
ARD 4797/9/1996

03.12.1996
Heft 4797/1996