Die GrESt-Befreiung für Wohnungserwerbe durch Ehegatten ist an strenge Bedingungen geknüpft. Sowohl die Nichteinhaltung bestimmter Fristen als auch die Veränderung bestimmter persönlicher Lebensumstände führen zur nachträglichen Erhebung der Steuer. In bestimmten Fällen kann die Nachversteuerung unter den Voraussetzungen des § 17 vermieden werden.
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Artikel-Nr.
RdW 2009/758
16.11.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Foto: Beigestellt
Der Autor:
Dr. Franz Robert Pampel ist Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht im Bereich Integrierte Aufsicht (Wohlverhaltensregeln und Compliance). Davor Gerichtsjahr in Wien, Berufsanwärter in einer internationalen Wirtschaftstreuhandkanzlei, Assistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien und Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten Wirtschaftskanzlei.
Foto: Fotostudio Franz Pfluegl
Dr. Andrei Bodis ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes.