Wirtschaftsrecht

Gröbliche Benachteiligung von Bestandnehmern in Einkaufszentren

RA Dr. Christian Prader / RA Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu

Vor Kurzem hat der OGH, soweit ersichtlich erstmals, die Anwendbarkeit des § 879 Abs 3 ABGB auf Bestandverträge in EKZ bejaht.2 Zumeist sind derartige Verträge äußerst kompliziert und für Laien weitgehend undurchschaubar gestaltet. Nicht nur die vielfachen an unterschiedlichsten Stellen platzierten Bestimmungen und Verweise, sondern insb auch die zahlreichen Detail- und Nebenbestimmungen zum Hauptvertrag tragen regelmäßig zur Unübersichtlichkeit und zum mangelnden Verständnis der vertraglichen Regelungen bei. Hinzu kommen immer wieder auch Sonderregelungen für sogenannte "Ankermieter". Im Folgenden sollen einige Fragen3 iZm der Überwälzung der "laufenden Kosten" erörtert werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/15

23.01.2014
Heft 1/2014
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.

Thomas Walzel von Wiesentreu

Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu ist Rechtsanwalt in Innsbruck mit Schwerpunkt Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Arbeitsrecht.

Publikationen:
Zahlreiche Publikationen zu Problembereichen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts, zuletzt etwa Die Bekämpfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, in Larcher (Hg), Handbuch Verwaltungsgerichte (2012).