Im Zusammenhang mit Umgründungen stellen sich aus Sicht der Rechnungslegung zahlreiche Fragen, zB welche Bilanzen zu welchem Stichtag erforderlich sind, mit welchen Werten das übernommene Vermögen bilanziert werden kann und wie die sog Buchgewinne und Buchverluste zu erfassen sind.1 Einen Aspekt in diesem Zusammenhang stellt auch die Frage dar, wann erstmals auf einen Jahresabschluss die Rechtsfolgen der aufgrund der Umgründung geänderten Größenklassen des § 221 UGB zur Anwendung kommen. Dieser Frage ist der vorliegende Beitrag gewidmet.2
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Artikel-Nr.
RdW 2010/210
19.04.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: TPA Horwath
Mag. Gottfried Sulz ist Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinnermittlung/Unternehmereinkünfte und Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuerrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.