Freizeitwohnsitze fordern Länder und Gemeinden nicht nur im Rahmen der Raumordnung, sondern wecken auch fiskalische Interessen. Die mit der Besteuerung von Freizeitwohnsitzen verbundenen verfassungs- und finanzausgleichsrechtlichen Fragen seien vielfältig. Die dogmatischen Grundlagen in diesem Themenfeld habe Hans Georg Ruppe entwickelt. Aus Anlass seines 80. Geburtstages, sei es angemessen, darauf hinzuweisen, dass die von ihm schon vor der Jahrtausendwende formulierten Erkenntnisse nichts von ihrer Gültigkeit verloren hätten. Dies werde auch durch die jüngste Rsp des VfGH bestätigt.
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