Erkenntnisse des EuGH

Grundsätzlich keine nachträgliche Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer nach Vorabprüfung durch die Zollbehörden, außer es liegen objektive Umstände für wissentliche Steuerhinterziehung vor

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtline: Art 143 Abs 1 Buchst d

UStG 1994: § 26

#

EuGH 25.11.2018, C-528/17, Milan Božičevič Ježovnik
gegen Republika Slovenija
ECLI:EU:C:2018:868

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/18

07.02.2020
Heft 3/2020