Steuerrecht

Grundstückswerte für Baurechte nach der Grundstückswertverordnung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Eine kritische Analyse der Bewertungsannahmen des BMF

Das BMF trifft in einer Novelle zur Grundstückswertverordnung pauschale Annahmen zur Bewertung von Baurechten. Diese Bewertungsannahmen werden kritisch untersucht.

Ein Baurecht wird an unbebautem Grund und Boden auf 55 Jahre eingeräumt: Ein Gebäude mit 50 Mietwohnungen soll errichtet werden. Nach Ablauf der 55 Jahre Laufzeit des Baurechtes kann der Grundeigentümer wählen, ob der Grund und Boden in den unbebauten Zustand bei der Baurechtseinräumung zu versetzen ist oder das Gebäude ohne Ablöse in sein Eigentum fällt.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/512

25.09.2019
Heft 9/2019
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.