Steuerrecht aktuell

Grundstückswerte für Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden - Gegenleistung, Grundstückswerte und gemeiner Wert in der Grunderwerbsteuer

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser Universität Innsbruck

Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel von der Gegenleistung bemessen. Grundstückswerte bilden eine Mindestbemessungsgrundlage. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann diese Mindestbemessungsgrundlage senken. Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden werden im systematischen Zusammenspiel von Gegenleistungen und Grundstückswerten untersucht.

Beispiel 1: Ein Baurecht wird an unbebautem Grund und Boden eingeräumt. Gegenleistung ist ein jährlicher Baurechtszins von 10.000 € (wertgesichert) auf die Laufzeit des Baurechts von 55 Jahren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/270

05.05.2019
Heft 8/2019
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.