www.wko.at, 22. 11. und 27. 11. 2019
Der KV-Abschluss für die etwa 413.000 Angestellten und die 15.000 Lehrlinge im Handel tritt mit 1. 1. 2020 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Änderungen:
Der Gehaltsabschluss für 2020 besagt im Wesentlichen:
In den Gehaltstafeln der Gehaltsordnung ALT, mit Ausnahme der Gehaltstafel F (= Warenhäuser 2020), werden in den Gehaltsgebieten A und B die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,2 % angehoben.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.