Durch Urteil vom 15. 11. 2023, 2 BvF 1/22, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wegen Unvereinbarkeit mit Art 109 Abs 3, Art 110 und Art 115 Abs 2 Grundgesetz (GG) für nichtig erklärt. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung und die Konsequenzen daraus werden im Folgenden dargestellt.
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Artikel-Nr.
RdW 2023/671
15.12.2023
Heft 12/2023
Autor/in

Foto: Studio Schloen, Köln
Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.