Wirtschaftsrecht

Höchststimmrecht als Abwehrmechanismus gegen Übernahmen?

Christian Nowotny

Ausgehend von einem Urteil des OLG Innsbruck vom 28.03.2000, 1 Rs 31/000v, wird gezeigt, dass es legitime Wege gibt, die Ausschaltung eines Höchststimmrechtes durch Satzungsänderung zu erreichen. Auch das öffentliche Angebot, Aktien unter der Bedingung zu einem bestimmten Preis zu erwerben, wenn das Höchststimmrecht beseitigt wird, ist zulässig.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/153

15.03.2001
Heft 3/2001
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.