Zuletzt wurde Tätigkeiten von Arbeitnehmern im Rahmen von Home-Office aufgrund der Pandemie ein besonderer Stellenwert beigemessen. Das BMF habe zuletzt zum Home-Office eine Rechtsposition bezogen. Der Beitrag analysiert die Bedeutung von Home-Office als Betriebsstätte aus der Sicht des Kommunalsteuerrechts; dies insb auch unter dem Gesichtspunkt, dass das Home-Office als Betriebsstätte va bei der Zuteilung/Zurechnung von Dienstnehmern rechtliche Konsequenzen bei der Beurteilung der kommunalen Hebeberechtigung mit sich bringen könnte.
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