Horizontal Monitoring als Instrument der sog "Responsive Regulation" kann ein vernünftiges Institut sein, um den Vollzug des Abgabenrechts zeitgemäß und effizient zu gestalten. Für Horizontal Monitoring gibt es derzeit keine eindeutigen positivrechtlichen Grundlagen. Der vorliegende Beitrag legt dar, warum und inwieweit eine gesetzliche Verankerung rechtsstaatlich geboten ist.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/370
01.06.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Foto: Danila Amodeo
Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Sie lehrt und forscht ebendort. Ihre Schwerpunkte liegen im europäischen Steuerrecht, dem Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie in verfassungs- und grundrechtlichen Fragen der Besteuerung. Im Moment forscht sie insb zu den Fragen der Digitalisierung im Steuerrecht.
Foto: Danila Amodeo
Dr. Barbara Gunacker-Slawitsch ist Assoziierte Professorin für Finanzrecht an der Universität Graz. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie mit verfassungsrechtlichen Fragen der Besteuerung.