Literaturübersicht / Schadenersatz

Huber, Anm zu ZVR 2018/62.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 2 Ob 70/16g = Zak 2016/439, 237: In Hinblick auf den Charakter als Fluchttier handelt ein Pferdehalter iSd § 1320 ABGB objektiv sorgfaltswidrig, wenn er sein gutmütiges und unproblematisches Pferd auf einer nicht eingezäunten Wiese in der Nähe eines Güterwegs grasen lässt. Dass er es dabei an einem Führstrick hält, ändert nichts, weil ein durchgehendes Pferd damit nicht zurückgehalten werden kann.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2018/230

14.04.2018
Heft 6/2018