PILLAR ONE

Implementierung des neuen Besteuerungsrechts

Mag. Helmut Beitl

Einige wichtige Aspekte bei der Implementierung des Pillar One (sofort und zur Gänze oder schrittweise, verpflichtend oder nicht verpflichtend) gehören zu den derzeit noch offenen bzw ungelösten Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Besteuerungsrechts.

Die koordinierte, effiziente und rasche Umsetzung des neuen Besteuerungsrechts durch die Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen seitens der Mitgliedstaaten des BEPS Inclusive Framework1 ist ein wichtiger Bestandteil des Pillar One. Diese Umsetzung soll vor allem auf den folgenden drei Ebenen erfolgen:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/15

21.01.2021
Heft 1-2/2021
Autor/in