Vorlagen und Textmuster

Information an die Arbeitnehmer: Erkrankung während des Urlaubs

Bearbeiter: Birgit Kronberger / Rainer Kraft

Erkrankt oder verunfallt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, unterbricht die Krankheit den Urlaub nur unter den im § 5 Urlaubsgesetz angeführten Voraussetzungen (insbesondere nur bei längerer als dreitägiger Erkrankung). Da diese Bestimmung Arbeitnehmern oftmals unbekannt ist und bei konkret betroffenen Personen zu nachträglichen Irritationen oder "Enttäuschungen" führen kann, ist es durchaus sinnvoll, die Belegschaft gelegentlich über die diesbezügliche Rechtslage in Kenntnis zu setzen.

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Artikel-Nr.
ARD 6664/6/2019

05.09.2019
Heft 6664/2019