VO (EU) 2020/1647 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. 9. 2020 bis 30. 12. 2020 gem der
RL 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit, ABl L 375 vom 10. 11. 2020 S 1.
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Artikel-Nr.
RdW 2020/615
18.12.2020
Heft 12/2020