Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Verordnung des BMSGPK über die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe: Beschäftigte mit solchen Vorerkrankungen, die bei der Arbeit einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine befristete Zeit, außer die Betroffenen können ihre Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen oder die Bedingungen in der Arbeitsstätte können so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist. Mit der vorliegenden Verordnung BGBl II 2020/203 wird die allgemeine COVID-19-Risikogruppe anhand von medizinischen Indikationen definiert.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/305

25.06.2020
Heft 6/2020