§ 125 TKG 2021 (öffentliches Warnsystem) ist nun die "Verordnung über die technische Ausgestaltung eines öffentlichen Warnsystems" kundgemacht worden (
BGBl II 2023/60), mit der sichergestellt werden soll, dass Mobilfunkbetreiber den Endnutzern Warnmeldungen übermitteln können.Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (
BGBl III 2022/13) tritt mit 1. 6. 2023 in Kraft (
BGBl III 2023/53).
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Artikel-Nr.
RdW 2023/168
13.04.2023
Heft 4/2023